4A+B Consulting – Konzeptionelle Umsetzung garantiert Erfolg

Die 4A+B Consulting entwickelt ständig neue Ideen für sich und ihre Partner und eröffnet damit Existenzgründern einzigartige und erfolgserprobte Optionen.

4A+B Consulting GmbH
Ein neues Geschäftsmodell und ein Alleinstellungsmerkmal sind die wesentlichen erfolgversprechenden Voraussetzungen einer Gründung – so resümiert Martin Härtel Geschäftsführer der 4A+B Consulting GmbH seine 25 jährige Erfolgsgeschichte als Berater von Existenzgründungen. Wer nur imitiert, hat alle Nachteile auf seiner Seite, denn die etablierte Konkurrenz hat schon Kunden, Rücklagen und Marktkenntnisse. Vier von fünf Existenzgründungen scheitern schon in den ersten fünf Jahren, wenn die Gründung nur eine Kopie eines bereits existierenden Geschäftsmodells ist.

Konzeptionelle Umsetzung garantiert Erfolg
Diese Lücke, die zwischen hohem Innovationspotential einerseits und Schwierigkeiten der Umsetzung wegen schwieriger Rahmenbedingungen bei Existenzgründungen andererseits klafft, hat die 4A+B Consulting frühzeitig erkannt. Um dieses schlummernde Potential zu nutzen, hat sie sich darauf spezialisiert, Innovationen, neue Produkt- und Geschäftsideen aufzuspüren und diese an Gründungsinteressierte zu vermitteln und ihnen mit seinem gewonnenen Erfahrungsschatz beratend zur Seite zu stehen.

Aus seiner langjährigen Berufserfahrung weiß Martin Härtel, dass die innovative Idee, eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung ist, aber nicht zwangsläufig hinreichend ist. Insbesondere für Gründer, die bisher keine Erfahrung als Unternehmer sammeln konnten, bietet eine begleitende Existenzgründung eine Menge Vorteile.

Starten Sie Ihre persönliche Erfolgsgeschichte und vereinbaren ein individuelles Beratungsgespräch mit der 4A+B Consulting GmbH!

Die 4A+B Consulting GmbH wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist äußerst erfolgreich in der Entwicklung und dem Vertrieb von Unternehmensgründungs- und Marketingkonzepten tätig. Die umfangreichen Erfahrungen in der Beratung bieten eine seriöse und nachhaltige Existenz. Martin Härtel betont, dass es sich nicht um Strukturvertrieb, MLM, Diätprodukte, Kapitalanlagen oder Versicherungen handelt. Der Schwerpunkt der 4A+B Consulting GmbH liegt auf wesentlichen aktuellen Wachstumsbranchen.
Hierbei stehen neue Systeme im Markt der Kommunikations-, Visualisierungs- und Multiplikatoren-Steuerung im Fokus. Diese Systeme weisen eine deutlich höhere Kosten-Nutzen-Rechnung aus, als konventionelle Medien.

Das neue Steuerwesen

Ein Artikel von Michael Blachy

Eine Veränderung des aktuellen Steuersystems ist die dritte und entscheidende Säule, um den Weg in das bedingungslose Grundeinkommen zu ebnen.
Es spricht viel dafür, dass es in Zukunft einmal ein bedingungsloses Grundeinkommen geben wird. Nach Ansicht von Michael Blachy ist der Zeitpunkt hierfür davon abhängig, wann in der Bevölkerung das Bewusstsein dafür geschaffen ist, dass unser gesellschaftliches System infolge der hohen und zunehmenden Staatsschulden, der geltenden Gesetzmäßigkeiten des Wirtschafts- und Soziallebens sowie des aktuellen Steuersystems keine Zukunft mehr hat. Erst wenn die Bevölkerung bei der Stimmabgabe den Politikern vermitteln würde, dass Wahlen voraussichtlich nur mit dem Wahlprogramm des bedingungslosen Grundeinkommens gewonnen werden können, entsteht die Chance, dass es realisiert wird. Denn die Schaffung der Voraussetzung des bedingungslosen Grundeinkommens, führt bei den Politikern zum Verlust von Macht und Einfluss. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die Mehrheit der Politiker die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens von sich aus aufgreifen und vorantreiben wird.

Staatsschulden und aktuelles Sozialleben erfordern Paradigmenwechsel
In den vorangegangenen Beiträgen zum Grundeinkommen wurde zum einen deutlich, dass trotz der Konsolidierungserfolge der Großen Koalition die Staatsverschuldung ins Unermessliche steigt, da die große Koalition letztlich die Kosten ihrer Politik wenig transparent auf die jüngere und zukünftige Generation verschiebt. Betrachtet man neben der Entwicklung der expliziten Schulden auch die der impliziten Schulden (also die Leistungsversprechen des Staates, deren Leistungen in der Zukunft erbracht werden, deren Ansprüche aber heute entstehen), wird die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels ganz offensichtlich. Bei den impliziten Schulden geht es dabei insbesondere um Leistungszusagen der Sozialversicherungen, vor allem der Rente.

 

Finanzen Sparen

Die Ausführungen zum aktuellen Wirtschafts- und Sozialleben zeigten, dass eine Aufhebung der (scheinbaren) Gegensätze zwischen Mitarbeiter und Unternehmenseigner die Solidarität und den Unternehmenserfolg erhöht. Die Aufhebung des Paradoxons der Interessensgegensätze zwischen Mitarbeitern und den Eigentümern eines Unternehmens schafft eine solide wirtschaftliche Basis für jeden Einzelnen, die Unternehmen und die gesamten Volkswirtschaft, und es ist damit auch eine wichtige Voraussetzung zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.

Aktuelles Steuerwesen vernichtet Volksvermögen
Die dritte Säule der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist die notwendige Veränderung des aktuellen Steuersystems.

Ein stark vereinfachtes Steuersystem stellt einen wichtigen Finanzierungsbaustein bei der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens dar. Das aktuelle Steuersystem vernichtet durch seine Komplexität geradezu Volksvermögen, wobei angenommen werden kann, dass, je größer die Anzahl der Steuern ist. um so mehr Volksvermögen vernichtet wird.

Grundsätzlich unterliegt das Steuersystem der Prämisse der Ergiebigkeit der Besteuerung, nach der die Steuererhebung effektiv sein soll, d.h. der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen stehen muss. Dass diese Prämisse keineswegs hinreichend umgesetzt wird, verdeutlicht die Betrachtung der Kosten, die bei der Erhebung der Steuern entstehen: Auch wenn infolge dieses Grundsatzes bereits einige Bagatellsteuern abgeschafft wurden, führt die Erhebung der derzeit mehr als 30 Steuerarten, unter Berücksichtigung der gut 200 Gesetze und 100.000 Verordnungen zu byzantinischen Ausmaßen und einem entsprechend erheblichen Kostenaufwand.

Eine Übersicht über die Anzahl und die Höhe der in Deutschland geltenden zahlreichen Steuern des Bundes finden Sie unter: https://www.klett.de/web/uploads/assets/24/24beb448/006121_Kap_1_5_aktualisiert.pdf Hier ist u. a. auf Seite 4 eine Spirale mit sämtlichen in Deutschland erhobenen Steuern des Bundes und der Länder abgedruckt.

Deutsches Steuerwesen ist kompliziert, intransparent und teuer
Eine Studie belegt, dass es pro Jahr allein mindestens 20 Milliarden Euro kostet, die Steuern zu erheben. http://www.welt.de/print-welt/article327916/Der-deutsche-Steuer-Dschungel.html
Arthur Laffer, US-Ökonom und Reagan-Berater, hat bereits in den achtziger Jahren festgestellt „Die Steuersprache ist heute Deutsch. Deutschland scheint herausgefunden zu haben, wie man Steuern auf alles erhebt, was da kreucht und fleucht, läuft, schwimmt, steht oder einfach nur still da sitzt.“
Obwohl allgemein bekannt ist, dass das deutsche Steuersystem, kompliziert, intransparent und teuer ist, gibt es kaum Datenmaterial zu den Ausmaßen dieses Kostenbereichs und hat entsprechend wenig Eingang in das öffentliche Bewusstsein gefunden.

Gesundheitskarte Sozialversicherung - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

Zu den erheblichen Kosten der Steuererhebung sind auch noch die Kosten der Steuerentrichtung zu addieren, die an den Umsätzen der steuerberatenden Branche abzulesen sind. So beliefen sich allein im Jahr 2013 die Umsätze der Steuerberater auf 27 Mrd. Euro und belasten die Bürger und Unternehmen dramatisch. Hinzu kommen bei dieser Kostenbetrachtung die Milliardenbeträge des Wertes des Zeitaufwands der Bürger und der Unternehmen für die Erstellung der Besteuerungsgrundlagen (wie Buchführungen, Bilanzen etc.), die zu den Steuerberaterkosten hinzuzuaddieren sind.

Vollständigkeitshalber sind entsprechend die Opportunitätskosten in Form der nicht freiwillig erbrachten Steuerleistungen zu berücksichtigen. Dazu zählen erhebliche Beträge, mit denen auf legale oder gerade noch legale Weise Steuerzahlungen vermieden werden, z.B. durch Verlagerungen ins Ausland. Schließlich sind die illegal nicht bezahlten Steuern zu berücksichtigen. Offizielle Zahlen hierzu existieren nicht. Unter Berücksichtigung der sogenannten Schattenwirtschaft werden diese auf € 350 Mrd. p.a. geschätzt. Wenn man weiß, dass der Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 € 307 Milliarden umfasst, dann muss man wahrnehmen, dass geradezu gewaltige Beträge aufgrund unseres überbordenden und komplexen Steuerrechts vernichtet werden; obgleich – wie nachstehend gezeigt wird – mehr als drei Viertel dieser Geldvernichtung durch ein vereinfachtes Steuersystem vermieden werden kann.

Lösungsansatz: die Konsumsteuer
Diese exorbitanten Kosten der Steuerverwaltung und -entrichtung sowie der Opportunuitätskosten in Form von vermeidbaren und hinterzogenen Steuerzahlungen können vermieden und somit eingespart werden, indem die derzeit rund 30 Steuerarten durch eine Steuer, die Konsumsteuer, ersetzt werden. Die Höhe der Konsumsteuer ist so zu ermitteln, dass diese Konsumsteuer den Wegfall der bisherigen vielfältigen Steuerarten, in der Form berücksichtigt, dass letztendlich das gleiche, bisherige Steueraufkommen allein von der Konsumsteuer erbracht wird. Damit steht dem Staat das gleiche Einnahmevolumen zur Verfügung bei einer deutlich günstigeren Kostensituation, so dass auf diese Weise ein Überschuss erwirtschaftet wird, der z. B. zum Abbau der exorbitanten Schulden verwendet werden kann.

 

In diesem neuen transparenten, kostengünstigen Steuersystem sind lediglich zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Unter Gerechtigkeitsaspekten sollte zumindest übergangsweise eine niedrigere Mehrwertsteuer für die Grundbedürfnisse, insbesondere der ärmeren Bevölkerungsteile, vorgesehen werden. Unter umweltpolitischen Gründen ist eine höhere Mehrwertsteuer auf jeglichen Umweltverbrauch vorzusehen, um das ökologische Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

Wenngleich die Kosten der Steuerverwaltung, -entrichtung und -vermeidung als Folge des komplexen Steuersystems exorbitant hoch sind und weiter in extrem Höhe steigen werden, wird selbst bei Bewusstsein dieses immensen und überflüssigen Kostenblocks eine Steuerumstellung in einem Zuge eher nicht zu erwarten sein. Vor diesem Hintergrund erscheint der Weg in kleinen Schritten sinnvoll, nach dem für eine Übergangszeit neben der Konsumsteuer als weitere Einnahmequelle eine Einkommensteuer bestehen bleibt.

Wobei das jetzige Einkommensteuersystem allerdings radikal zu vereinfachen ist. Etwa so wie es der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof mit einem maximalen Steuersatz von 25 % vorgeschlagen hat. Dass Steuererklärungen dramatisch vereinfacht werden können, hatte vor mehreren Jahren der CDU-Politiker Friedrich Merz nachgewiesen; wobei der Bürger seine Steuererklärungen auf einen Bierdeckel schreiben könne. Damit wäre das Steuersystem schon entscheidend verbessert, wenngleich die Vorteile des neuen einfachen Steuersystems erst dann zum Tragen kommen, wenn die Erträge der nicht mehr zeitgemäßen Einkommensteuer ebenfalls in die Konsumsteuer einbezogen würden.

Nachdem in den bisherigen Beiträgen die wesentlichen Voraussetzungen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens dargelegt wurden, geht es im folgenden, abschließenden Beitrag darum, anhand eines Beispiels den ersten Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen aufzuzeigen.

In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Per Mail erreichen Sie den Autor Michael Blachy unter mail@alster-liegenschaften.de.

„Das Gesetz ist der Freund des Schwachen“ – Schillerzitate für Juristen

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Ein kleiner Verlag im kleinen Steinenbronn nahe der kleinen Großstadt Stuttgart verlegt zum kleinen Preis kleine quadratische Bücher, die er auch noch explizit als „kleine Reihe“ bezeichnet. Ein pathologischer Fall übertriebenen schwäbischen Understatements? Oder eine captatio benevolentiae in der Hoffnung auf naheliegende Metaphern wie „Großes in der kleinen Reihe“ oder „klein aber fein“? Jedenfalls versammelt der Verlag in seinen Büchern im quadratischen „Ritter Sport“-Format „schönste Gedichte“ von Rilke bis Morgenstern von Busch bis Ringelnatz, Gedichte zu Blitz und Donner, Herbst und Winter und Aphorismen- und Zitatensammlungen, die auch vor Fußballerweisheiten („Qualität kommt von Quälen“) und vor Helmut Kohl („Die Mehrheit der deutschen Frauen ist weiblich“) nicht zurückschrecken. Mit dem jüngsten Band „Schiller für Juristen“ besetzt der rührige Verlag eine weitere Nische. Wir sprachen mit dem Herausgeber, dem Stuttgarter Anwalt und Schiller-Kenner Marius Breucker:

Frage: Herr Breucker, das wurde aber auch Zeit: Endlich eine Zitate-Sammlung von Schiller!

Marius Breucker: Ja, die Welt hat lange darauf gewartet. Jetzt ist auch diese Lücke geschlossen…!

Frage: Im Ernst: Warum „Schiller für Juristen“?

Marius Breucker: Es gibt Cicero und Goethe „für Juristen“ – warum also nicht auch Schiller? Zumal er sich in seinem Werk intensiv mit Recht und Gerechtigkeit befasst hat.

Frage: Cicero und Goethe haben immerhin Jura studiert.

Marius Breucker: Schiller auch. Zwei Jahre lang auf der herzoglichen Carlsschule.

Frage: Was lief da schief? Angehende schwäbische Geistesgrößen studierten doch Theologie?

Marius Breucker: So wollten es auch die Eltern. Allein der württembergische Herzog Carl Eugen in seiner Gnade und Weisheit ließ den Vater wissen: „Sein Sohn kann sich die Jurisprudenz wählen!“

Frage: Und: – Examen?

Marius Breucker: Leider nein – wobei das nicht gegen Schiller sprechen muss. Das Studium interessierte ihn nur bedingt und nach zwei Jahren wechselte er zur Medizin. Und wurde „Regimentsmedicus“.

Frage: Aber ein bisschen Jura blieb doch hängen?

Marius Breucker: Die an der Carlsschule gelehrte Rechtswissenschaft war dem mittelalterlichen Rechtsdenken verhaftet und hatte sich die Aufklärung erfolgreich vom Leib gehalten. Daran war der junge Friedrich nicht sonderlich interessiert. Er schrieb während des Rechtsunterrichts lieber Gedichte mit Freund Wilhelm Hoven.

Frage: Da war Goethe beim Repetitor erfolgreicher …

Marius Breucker: Ja, Schillers Desinteresse am Jurastudium wird gerne erzählt, wobei er als 15-jähriger wahrscheinlich auch in anderen Fächern gedichtet hätte. Man darf aber unterstellen, dass ihn die zweijährige Begriffs- und Denkschulung durchaus geprägt hat. Immerhin wurde auch römisches Recht mit strenger Dogmatik, Definitionen und Subsumtionsübungen gelehrt.

Frage: Und das fand im Werk seinen Niederschlag?

Marius Breucker: Die rechtlichen Themen im Werk entstammen – soweit bekannt – nicht dem Jurastudium auf der Carlsschule. Zum „Verbrecher aus verlorener Ehre“ inspirierte ihn nicht etwa sein Rechtslehrer Heyd, sondern Philosophie-Lehrer Abel durch die Geschichte des „Sonnenwirts“. Aber Schillers Interesse an Gesellschaft, Staat und Recht und vor allem an den Menschenrechten ist handgreiflich – das gilt für den Sturm-und-Drang-Dichter, etwa in den „Räubern“, bis hin zum reifen Dramatiker etwa in „Wilhelm Tell“ oder „Demetrius“.

 

 Dr. Marius Breucker (Herausgeber) Die Kleine Reihe: Schiller für Juristen: Zitate für und wider Recht und Gerechtigkeit
Dr. Marius Breucker (Herausgeber) Die Kleine Reihe: Schiller für Juristen: Zitate für und wider Recht und Gerechtigkeit

 

Frage: Eine Kostprobe?

Marius Breucker: „Das Gesetz ist der Freund des Schwachen“ heißt es in der „Braut von Messina“. Schöner kann man die Bedeutung von Minderheitenrechten und den Schutz des Einzelnen durch das Recht nicht formulieren. Der Reiz liegt aber auch in alltäglich-heiteren Formulierungen, wie dem viel zitierten: „Ich hab hier bloß ein Amt und keine Meinung“, woran mancher bei einem Behördengang schon gedacht haben mag.

Frage: Wo finden sich die rechtlichen Themen bei Schiller?

Marius Breucker: Natürlich in den Dramen als Schillers bevorzugtes Genre. Schon in den „Räubern“ thematisiert er Gesetzesbruch und Legitimation des herrschenden Rechtssystems. In „Maria Stuart“ geht es um die juristischen Voraussetzungen eines Thronanspruchs und detailliert um Anklage, Gerichtsverfahren und Verurteilung einer Angeklagten, die unter Umständen Immunität genießt. Aber auch jenseits der Dramen befasste sich Schiller mit dem Recht. Man denke nur an Aufbau und Diktion der Mannheimer Rede „Was kann eine gute stehende Schaubühne eigentlich wirken?“. Darin weist Schiller dem Theater die Rolle eines moralischen, aber auch eines juristischen Richters nicht zuletzt über die Klasse der Herrschenden zu.

Frage: Wie tief dringt Schiller in die Materie des Rechts?

Marius Breucker: In der Erzählung „Verbrecher aus verlorener Ehre“ behandelt Schiller mit profunder Rechts- und Menschenkenntnis und ganz in der distanzierten Sprache eines Untersuchungsrichters die psychologischen und soziologischen Ursachen von Verbrechen. Er nimmt damit – soweit ersichtlich als erster Literat seiner Zeit – die im 20. Jahrhundert formulierten wissenschaftlichen Ansätze des „Etikettierungsansatzes“ vorweg, wonach ein Delinquent durch Stigmatisierung und Ausschluss aus der Gesellschaft erst recht ins Außenseitertum und zu weiteren Gesetzesbrüchen gedrängt wird. Der Gedanke der Tat- und Schuldangemessenheit von Strafe und die Bedeutung der Resozialisierung waren damals – als noch ganz der Sühne- und Vergeltungscharakter dominierte – strafrechtlich revolutionär. Schillers damalige Analyse ist im Grunde bis heute gültig.

Frage: Schiller gilt doch als Freiheitsdichter, nicht als Dichter des Rechts?

Marius Breucker: Ja, die Freiheit des Einzelnen steht bei Schiller im Vordergrund. Und diese Freiheit sieht Schiller nur in einem rechtssicheren Raum gewährleistet, der frei von Drangsal und Despotismus ist. Wo Willkür herrscht, hat der einzelne – wie etwa „Wilhelm Tell“ – ein Widerstandsrecht aus allgemeingültigen, ewigen Rechtsgrundsätzen. Das folgert Schiller aus den unveräußerlichen Menschenrechten, darunter die Freiheit und Würde des Einzelnen.

Frage: Also Themen, die uns heute noch beschäftigen?

Marius Breucker: In der Tat. Schiller arbeitete in seiner Jenaer Vorlesung „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“ die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Demokratieformen auf und verglich direkte und repräsentative Demokratie. Eine ähnliche Diskussion führen wir heute, wenn es um die Frage von Plebisziten und Parlamentsentscheidungen geht. Wiederum ging Schiller auf sein zentrales Anliegen der Freiheit und Würde des Einzelnen ein, indem er die athenischen Gesetze des Solon den allein der Staatsraison verpflichteten spartanischen Gesetzen des Lykurgus vorzog.

Frage: Schiller als Wegbereiter des heutigen Rechts?

Marius Breucker: Wir wollen es nicht übertreiben. Aber wenige Literaten im 18. Jahrhundert beschäftigten sich so intensiv und innovativ mit Recht und Gesetzmäßigkeit als Schutz gegen Willkür und Voraussetzung für Freiheit. Wir finden bei Schiller vieles, was heute im Grundgesetz steht und unsere tägliche Rechtspraxis prägt.

Frage: Also Schiller als Pflichtlektüre für Juristen?

Marius Breucker: Pflichtlektüre für Juristen sind Gesetzestexte und Lehrbücher. Schiller ist lohnende Lustlektüre – nicht nur für Juristen! Probieren Sie` s mal.

 

 

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Friedrich Schiller by Ludovike Simanowiz“ von Ludovike Simanowiz – Neue Deutsche Biographie, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Hans Günter Hockerts, redigiert von Franz Menges, Bernhard Ebneth, Stefan Jordan, Claus Priesner, Maria Schimke und Regine Sonntag, 22. Band: Rohmer-Schinkel, mit ADB & NDB-Gesamtregister auf CD-ROM, zweite Ausgabe; Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2005, XVI und 816 S., ISBN 3 428 11203-2 bzw. 3 428 11291-1
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Das neue Arbeitswesen

Im letzten Beitrag hat Michael Blachy verdeutlicht, dass allein die hohe Staatsverschuldung Grund genug für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Im folgenden wird dargelegt, inwieweit ein neues Arbeitswesen ein weiterer Schritt in diese Richtung ist.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen bereits seit dem Mittelalter. Auch heute wird das bedingungslose Grundeinkommen vielerorts diskutiert und aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Irland, Kanada und Deutschland kommen immer wieder gute Denkansätze und Ideen zur Umsetzung. Trotz alledem konnte sich das bedingungslose Grundeinkommen bisher nicht endgültig durchsetzen.

Im letzten Beitrag wurde verdeutlicht, dass die hohe Staatsverschuldung, insbesondere die hohen impliziten Staatsschulden, die einen enormen Schuldenberg auf die zukünftigen Generationen verlagern, einen Staatsbankrott nicht ausschließen und somit ein Paradigma-Wechsel notwendig ist – spätestens dann, wenn allen Beteiligten diese überaus kritische Situation hinreichend bekannt und bewusst wird.

In diesem Beitrag geht es darum zu verdeutlichen, wie ein neues Arbeitswesen zur Problemlösung beitragen kann.

Interessengegensätze: Unternehmenseigner – Mitarbeiter

Die heutige Arbeitsverfassung ist gekennzeichnet von einem Gegensatz der Interessen: auf der einen Seite stehen die Interessen der Kapitaleigner eines Unternehmens und auf der anderen Seite stehen die Interessen der Mitarbeiter dieses Unternehmens. Obwohl die Mitarbeiter diejenigen sind, die den Unternehmenserfolg schaffen, werden sie als Kosten betrachtet… Und Kosten verringern in der heutigen Auffassung den Unternehmenserfolg! Das ist ein Paradoxon, das sich nicht nur bilanziell darstellt, indem in der Bilanz die Gehälter als Kostenblock, in der Regel sogar als der größte Kostenblock, abgebildet und verstanden werden. Diese Betrachtungsweise zieht zudem eine große Anzahl von Problemen in der derzeitigen Auffassung vom Arbeitswesen nach sich. Zu nennen seien beispielsweise Tarifverhandlungen, einhergehend mit Streiks und zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen, z.B. im Zuge betriebsbedingter Kündigungen. Schließlich entsteht so auch die aberwitzige Situation, dass beispielsweise bei großen Aktiengesellschaften die Freistellung von Mitarbeitern (in die Arbeitslosigkeit) hohe Wertsteigerungen bei den Kursen der betreffenden Aktien auslöst.

Interessengegensätze: Unternehmenseigner - Mitarbeiter
Interessengegensätze: Unternehmenseigner – Mitarbeiter

Auflösung des Paradoxons

Diese Probleme ergeben sich aus dem scheinbaren Gegensatz der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei genauerer Betrachtungsweise wird jedoch deutlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grunde an einem Strang ziehen: Arbeitsleistungen erbringen und Einkommen beziehen bedingen sich gegenseitig. Schließlich wird das Unternehmen im Wesentlichen durch seine Mitarbeiter bestimmt und geprägt. D.h. Unternehmenseigner und Mitarbeiter verfolgen im Grunde die gleichen Ziele.

Die logische Konsequenz ist, dass dieser scheinbare aber gelebte Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelöst werden muss. Eine Maßnahme der Auflösung ist, dass der erwirtschaftete Ertrag zwischen Eignern und Mitarbeitern “angemessen” aufzuteilen ist. Der Kerngedanke des neuen Arbeitswesens läuft darauf hinaus, die Mitarbeiter in einer bestimmten Weise als „Miteigentümer“ des Unternehmens zu betrachten. Entscheidender Gedanke des neuen Arbeitswesens ist dabei, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht, wie bisher üblich, zu Lasten der bisherigen Eigentümer geschieht, wie beispielsweise eine Umverteilung der Aktienanteile zu Gunsten der Mitarbeiter und gleichzeitig zu Lasten der bisherigen Eigentümer/Aktionäre.

Im neuen Arbeitswesen geht es vielmehr darum, die Mitarbeiter als Miteigentümer zu verstehen ohne den bisherigen Eigentümern etwas wegzunehmen! Damit wird per se ein potentieller Interessenwiderspruch zwischen bisherigen und neuen Eigentümern ausgeschlossen. Erreicht wird dieses Ziel, indem den Mitarbeitern bei Einführung der neuen Arbeitsverfassung derjenige Anteil an den Erträgnissen des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird, der im vorherigen Geschäftsjahr als Kostenblock für Löhne und Gehälter angefallen ist.

Als “angemessene” Aufteilung wird also die Summe der Löhne und die Summe der Gewinne aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr herangezogen und prozentual auf das folgende Geschäftsjahr übertragen. So erhalten Mitarbeiter und Unternehmer den gleichen Anteil am erwirtschafteten Gewinn wie im Vorjahr, also den gleichen Anteil nach dem bisherigen Arbeitsrecht. Gleichzeitig wird den Mitarbeitern etwas gegeben was, sie vorher nicht hatten, ohne dass den Eigentümern etwas genommen wird. Im Zuge des neuen Arbeitswesens sollte dann in der Bilanz der Mitarbeiter-Anteil jedoch nicht als „Kostenblock“, sondern als Anteil an dem erwirtschafteten Ertrag bezeichnet werden. Der Mitarbeiter wird dann nicht mehr als Kostenverursacher, sondern als Partner wahrgenommen. Und das impliziert weitere entscheidende, positive Konsequenzen:

1. Die Mitarbeiter erhalten den auf obiger Basis errechneten Anteil an den Einnahmen, die das Unternehmen erzielt. Die Gehälter steigen und sinken dann entsprechend der Entwicklung der Unternehmenseinnahmen. Somit haben die Mitarbeiter wie die Aktionäre Chancen ihr Einkommen zu steigern, aber ggf. auch das Risiko, dass es sinken könnte.

Hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse
Hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse

2. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg führt gleichzeitig zu einer neuen Entscheidungsstruktur innerhalb des Unternehmens: hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse. Sollte sich beispielsweise die Unternehmenslage verschlechtern und Kündigungen notwendig werden, haben nach der Auffassung des neuen Arbeitswesens die Mitarbeiter die Möglichkeiten, die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen: statt der Kündigung von Mitarbeitern wird durch eine Anpassung der Aufteilung der Erträge für den Erhalt dieser Arbeitsplätze gesorgt.

Diese autonome Regelung für die Mitarbeiter führt schließlich dazu, dass auf die bisherigen Kündigungsschutzregelungen für die neustrukturierten Unternehmen verzichtet werden kann und somit z. B. belastende Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht entfallen. Die starre Aufhebung des Kündigungsschutzes gibt zudem Mitarbeitern bei Neueinstellungen neue Chancen, insbesondere denjenigen, die allein aufgrund der bisherigen Regelungen wegen zu hoher Kündigungsschutzauflagen wenig Chancen zur Neueinstellung haben.

Solidarität erhöht Unternehmenserfolg

Die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung, nach dem die Mitarbeiter als Miteigentümer und nicht als Kostenblock verstanden werden, ohne den bisherigen Eigentümern Anteile am Unternehmenserfolg zu nehmen, hebelt den Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus und fördert die Solidarität zwischen Eigentümer und Mitarbeiter.

Im Falle schlechterer Unternehmensergebnisse tragen nun die Mitarbeiter die Konsequenzen selber mit bzw. können sie beeinflussen, indem sie selbst die finanziellen Folgen mittragen, wenn sie beispielsweise die Kündigungen der Kollegen durch Widerspruch verhindern. Durch das neue Arbeitswesen werden die Interessen der Unternehmenseigner im gleichen Maße berücksichtigt wie die der Arbeitnehmer. Jeder Einzelne wird somit das Bestmögliche für das Unternehmen anstreben, um somit den Erfolg für das Unternehmen und sich selbst zu erhöhen.

Solidarität erhöht Unternehmenserfolg
Solidarität erhöht Unternehmenserfolg

Schließlich senkt dieser solidarische Gedanke auch ein großes volkswirtschaftliches Kostenpotential, allein dadurch, dass die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung Arbeitslosigkeit in Deutschland dramatisch reduzieren wird. Zudem werden Streitigkeiten und Arbeitsgerichtsprozesse weitestgehend überflüssig. Damit ist das neue Arbeitswesen letztendlich auch unter finanziellen Aspekten ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Unter Kosteneffizienzaspekten ist auch das bisherige Steuersystem zu betrachten. Im nächsten Beitrag wird kritisch beleuchtet, inwieweit das aktuelle Steuersystem allein durch die Vielzahl der Steuerarten das Volksvermögen vernichtet und somit ein verändertes Steuersystem einen weiteren Schritt Richtung bedingungsloses Grundeinkommen darstellt.

In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Den Autor erreichen Sie über Firma ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks KG, Herbert-Weichmann-Straße 67, 22085 Hamburg, oder unter der E-Mail Adresse mail@alster-liegenschaften.de.

4A+B Consulting – erfolgreich auf neuen Wegen der Kommunikation

120 Partner profitieren von den Geschäftskonzepten der 4A+B Consulting

 

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Martin Härtel, Geschäftsführer der 4A + B Consulting, entwickelt ständig neue Ideen für sich und seine Partner und eröffnet damit Existenzgründern einzigartige und erfolgserprobte Optionen.
Ein neues Geschäftsmodell und ein Alleinstellungsmerkmal sind die wesentlichen erfolgversprechenden Voraussetzungen einer Gründung – so resümiert Martin Härtel seine 25 jährige Erfolgsgeschichte als Berater von Existenzgründungen.

Wer nur imitiert, hat alle Nachteile auf seiner Seite, denn die etablierte Konkurrenz hat schon Kunden, Rücklagen und Marktkenntnisse. Vier von fünf Existenzgründungen scheitern schon in den ersten fünf Jahren, wenn die Gründung nur eine Kopie eines bereits existierenden Geschäftsmodells ist.

120 Partner profitieren von Martin Härtels Geschäftskonzepten

In seinen 25 Jahren Beratungstätigkeit hat Martin Härtel rund 120 Partner für seine neuen Ideen in sechs europäischen Ländern gewonnen. Martin Härtel und 4A+B Consulting haben diesen 120 Partnern eine Vielzahl erfolgreicher Ideen, Geschäftskonzepte und Patente aus den Bereichen Marketing und Sport vermittelt und sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäftsbetrieb unterstützend zur Seite gestanden.

Die Erfolge dieser Partner belegen immer wieder, dass sich das Konzept von Martin Härtel bewährt.
Starten Sie Ihre persönliche Erfolgsgeschichte und vereinbaren ein individuelles Beratungsgespräch mit der 4A+B Consulting GmbH!

Die 4A+B Consulting GmbH wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist äußerst erfolgreich in der Entwicklung und dem Vertrieb von Unternehmensgründungs- und Marketingkonzepten tätig. Die umfangreichen Erfahrungen in der Beratung bieten eine seriöse und nachhaltige Existenz. Martin Härtel betont, dass es sich nicht um Strukturvertrieb, MLM, Diätprodukte, Kapitalanlagen oder Versicherungen handelt.

Der Schwerpunkt der 4A+B Consulting GmbH liegt auf wesentlichen aktuellen Wachstumsbranchen. Hierbei stehen neue Systeme im Markt der Kommunikations-, Visualisierungs- und Multiplikatoren-Steuerung im Fokus. Diese Systeme weisen eine deutlich höhere Kosten-Nutzen-Rechnung aus, als konventionelle Medien.

 

Spitzenplatz beim deutschlandweiten Service-Ranking

Heinz von Heiden ist Service-Champion 2015 der Massivhausanbieter

Heinz von Heiden hat als Nummer 1 der Massivhausbranche bei den Service-Champions 2015 abgeschnitten. Somit konnte sich das bundesweit tätige Hausbauunternehmen als Branchengewinner das Bronze-Siegel sichern.

 

Druck

 

„Wir freuen uns sehr, dass wir bei der ersten Auswertung der Massivhausbranche Platz 1 belegen konnten“, sagt Heinz von Heiden-Geschäftsführer Andreas Klaß. „Diese Auszeichnung ist für uns Lob und Ansporn zugleich. Ein guter Kundenservice ist heutzutage das A und O, dessen sind wir uns bewusst. Wir arbeiten stetig daran, die Betreuung unserer Bauherren zu verbessern.“

 

[ (c) Christian Wyrwa, Diplom-Foto-Designer (FH),  Burgwedeler Str. 91D , 30916 Isernhagen (bei Hannover), Germany, E-Mail: info@wyrwa-foto.de,  Tel: +49-511-3945254, Fax:+49-511-1233545, Mobil: +49-171-8340094, 7 % MwSt, St.Nr.: DE 1800903836, Bankverbindung: Konto: 900437952, BLZ 25050180, Sparkasse Hannover, IBAN: DE03250501800900437952; BIC: SPKHDE2HXXX:, Jegliche Verwendung ausserhalb einer journalistischen bedarf einer gesonderten Freigabe.Es gelten ausschließlich meine Geschäftsbedingungen (AGB). (Diese können eingesehen werden unter: http://www.wyrwa-foto.de/Wyrwa-AGB/Wyrwa_AGB.pdf ) Dieses Lichtbildwerk ist gesetzlich geschuetzt. Nachdruck, Veroeffentlichung und Verwendung nur gegen Honorar (mindestens MFM Liste 2008), Belegexemplar und Autorennennung.: "Foto: Christian Wyrwa" , www.freelens.com/clearing/, kein Modelrelease vorhanden, no modelrelease] [#0,26,121#]

Die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser ist eines der erfolgreichsten Massivhausbauunternehmen des Landes und spezialisiert den Bau von massiven Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern – keiner hat mehr gebaut. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Dienstleistung rund ums Bauen – vom ersten Angebot, über die Realisierung des Hauses bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe an den Bauherrn. Dabei realisiert Heinz von Heiden individuelle Wohnträume zu einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis.

 

Heinz von Heiden Einfamilienhaus M52

 

Die ServiceValue GmbH hat zum fünften Mal in Folge Deutschlands größtes Service-Ranking im Rahmen der „Service-Champions“ ermittelt. Diese Ermittlung erfolgt ausschließlich über Kundenurteile und wird in Kooperation mit DIE WELT und der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Über 1.900 Unternehmen wurden in Hinblick auf erlebten Kundenservice untersucht. „Der erlebte Kundenservice wirkt sich nicht nur auf die empfundene Produktqualität oder das wahrgenommene Preis-Leistungs-Verhältnis aus“, kommentiert Dr. Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH, und ergänzt, „er ist Teil des Gesamtpaketes und damit auch zugleich ein wichtiger Aspekt für das Markenimage.“