Voraussetzungen und Beispiele der Einführung des Grundeinkommens

In den vorangegangenen Beiträgen hat Michael Blachy verdeutlicht, inwieweit die nicht hinreichend erkannten Gesetzmäßigkeiten des Wirtschafts- und Soziallebens sowie die überbordenden Staatsschulden bisher die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens verhindert haben. Dass ein bedingungsloses Grundeinkommen jedoch prinzipiell für jedermann möglich ist und wie der erste Schritt auf diesem Wege aussieht, legen die folgenden, abschließenden Ausführungen dar.

Die Hauptprobleme, die bisher die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens verhindert haben, sind zum einen der bisher er- und gelebte Interessensgegensatz zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern. Wird dieses Paradoxon den Beteiligten bewusst und aufgelöst, indem die Menschen von den Eigentümern nicht mehr als „Kosten“, sondern als diejenigen, die den Unternehmenserfolg bewirken, wahrgenommen werden, ist der erste Schritt für diese Problemlösung erfolgt.

Denn die neu gelebte Solidarität zwischen Mitarbeitern und Unternehmern erhöht den Unternehmenserfolg, indem arbeitsbedingte Kosten beispielsweise resultierend aus Streiks, Kündigungen, Arbeitsgerichtsprozessen usw. eliminiert werden. Diese Solidarität und Kostenersparnis führt zu einem neuen Teilungsverhältnis der Unternehmenserträge, das dem Unternehmenserfolg, den Mitarbeitern und schließlich dem Volksvermögen gleichermaßen zugute kommt. (Teil2 – Das neue Arbeitswesen)

Abbau hoher volkswirtschaftlicher Kosten im Arbeits-, Sozial- und Steuerwesen

Nicht nur der bisher stark regulierte Arbeitsmarkt belastet die Volkswirtschaft mit erheblichen, vermeidbaren Kosten. Auch das mit weitem Abstand vor allen anderen Ländern auf der Welt komplizierteste deutsche Steuersystem vernichtet außergewöhnlich viel Geld.

Die Steuererhebungskosten, die Steuerentrichtungskosten sowie die Berücksichtigung der Steueropportunitätskosten (wie die nicht freiwillig erbrachten Steuerleistungen in Form von Verlagerungen der Einnahmen ins Ausland, Schattenwirtschaft usw.) belaufen sich jährlich auf mehrstellige Milliardenbeträge und vernichten somit Volksvermögen in erheblichem Ausmaß. Werden die mehr als derzeit existierenden 30 einzelnen Steuerarten durch eine Konsumsteuer ersetzt, entfallen weitestgehend die exorbitanten Steuererhebungs-, -entrichtungs und -opportunitätskosten, und die gesamten Einnahmen stehen dem Staat zur Verfügung.

(Teil 3 Das neue Steuerwesen) Diese Steuereinnahmen, die der Staat so dringend benötigt, dienen sowohl dazu, das Grundeinkommen mit zu finanzieren als auch und die bestehenden Staatsschulden zu tilgen.

Implizite Schulden und Netto-Neuverschuldung führen zum Kollaps

Die Lösung der Staatsschuld-Problematik ist von entscheidender Bedeutung, um den ersten Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen zu ermöglichen.

Die gesamten Staatsschulden beliefen sich im Jahre 2014 auf den unvorstellbar und erschreckend hohen Betrag von 2,2 Billionen Euro. Erschreckend ist dieser exorbitante Betrag allein für sich betrachtet, doch er erreicht noch eine andere Dimension, wenn man sich vor Augen führt, dass die Staatsschulden nicht in absehbarer Zeit abgebaut werden können.

Durch Berücksichtigung der impliziten Schulden, der Leistungsversprechen des Staates, deren Leistungen in der Zukunft erbracht werden deren Ansprüche aber heute entstehen (wie beispielsweise Sozialleistungen und vor allem der Rente), wird deutlich, dass die Staatsschuldenproblematik sich in Zukunft sogar noch weiter zuspitzen wird (Teil 1 Staatsverschuldung). Zudem potenziert sich die Staatsschuldenproblematik durch die Nettoneuverschuldung. Die Nettoneuverschuldung ist das Grundübel der Schuldenproblematik, die einen Staatshaushalt langfristig zum Absturz bringen muss!

Der Begriff der Nettoneuverschuldung bezieht sich auf eine Volkswirtschaft und fasst für die Bundesrepublik Deutschland die Verschuldung des Bundes, der einzelnen Bundesländer, der Gemeinden sowie der Sozialversicherungen zusammen. Die Nettoneuverschuldung wird durch die Aufnahme der Kredite einer Volkswirtschaft (Bruttoneuverschuldung) abzüglich der von ihr geleisteten Tilgungen berechnet.

Wenn die Nettoneuverschuldung positiv ist, wenn also mehr Darlehen aufgenommen als getilgt werden, nimmt die Staatsverschuldung zu. Das heißt, dass trotz Tilgung von Krediten eine Steigerung der Staatsverschuldung möglich ist und in den vergangenen Jahren auch überwiegend erfolgt ist! Berücksichtigt man dann noch die Zins- und Zinseszinsentwicklungen wird deutlich, dass infolge der unüberschaubaren Laufzeit die Staatsschulden so dramatische Ausmaße annehmen, dass sie letztlich niemals getilgt werden können. Die Nettoneuverschuldung wird die Nachkommen mit einem Vielfachen desjenigen Betrages belasten, der gegenwärtig als Staatskredit aufgenommen wird.

Allein wegen des Zinseszinseffektes steigt die Vervielfachung der Schulden, je mehr Jahre vergehen. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass die Geschwindigkeit der Neuverschuldung sich zum Höhepunkt der Finanzkrise (Pressemitteilung 15. Januar 2009) von 474 Euro pro Sekunde im Jahr 2008 auf 4.439 Euro pro Sekunde im Jahr 2009 nahezu verzehnfachte (Wikipedia).

 

Die Staatsschulden erhöhen sich jede Sekunde um 1.556 Euro Grafik aus dem Artikel - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy
Die Staatsschulden erhöhen sich jede Sekunde um 1.556 Euro Grafik aus dem Artikel – Auf dem Weg zum Grundeinkommen – Michael Blachy

Nettoneuverschuldung ist zu stoppen

Auch wenn in der Öffentlichkeit immer wieder, und das völlig zu Recht, darauf hingewiesen wird, dass die Schulden, die wir heute auf uns nehmen letztendlich unsere Kinder und Enkelkinder unzumutbar belasten, hat ein ausreichendes Umdenken der Politik bisher nicht stattgefunden. Um die Problematik der Staatsverschuldung zu lösen, müssen die Schulden begrenzt werden, indem per Gesetz die Nettoneuverschuldung ausgeschlossen wird. Wobei dies wenig nützt, solange hierbei die implizierten Staatsschulden ausgeblendet werden.

Das, was für jeden Privathaushalt und im Prinzip auch für jedes Unternehmen gilt, dass man nämlich langfristig nicht mehr Geld ausgeben kann als man einnimmt, dieser Grundsatz muss erst recht auch für den Staat gelten. Und erst wenn dieser sich selber Fesseln anlegt und gesetzlich regelt, dass Kreditaufnahmen untersagt sind, soweit sie zu einer Nettoneuverschuldung führen, dann wäre der erforderliche Paradigmen-Wechsel für den finanziellen Staatshaushalt erreicht. Es wäre dann unmöglich geworden, zusätzliche Kredite aufzunehmen, wenn in dem betreffenden Jahr Zinsen, bzw. Tilgungen bestehender Staatsschulden nur durch Aufnahme neuer Kredite möglich wären.

Von dieser einzuführenden gesetzlichen Regelung, des grundsätzlichen Verbotes der Nettoneuverschuldung, darf es nur eine Ausnahme geben: sollte dem deutschen Volke ein so großes Übels drohen, dass nur mit einer zusätzlichen Neuverschuldung gelöst werden kann, dann ist eine Nettoneuverschuldung zu dulden, wenn der sich daraufhin ergebende vervielfachte Neuverschuldungsbetrag nach heutigem Kenntnisstand für die nächste Generation ein geringeres Übel bildet als das Übel, das mit dem Neukredit vermieden werden soll.

Denn es ist aus logischen Gründen nicht zu rechtfertigen, ein kleineres Übel heute abzuwenden, um Anderen ein viel größeres Übel zuzufügen; mag es auch in der Zukunft liegen.

Wenn auch aktuell durch die Schuldenbremse die Staatschuldenproblematik gelöst zu sein scheint, verdeutlichen die Entwicklung der Schuldenproblematik im Zeitablauf sowie die Flüchtlingskrise, dass immer wieder politische Entscheidungen zu einer ausufernden Staatsverschuldung führen, die nur durch rigorose rechtliche Regelungen unter Berücksichtigung o.g. Kriterien einzudämmen ist.

Historische Staatsschuldenquote Deutschlands von 2000 bis 2013 inkl. Schätzung bis 2019 des IWF
Von Mavomi (Diskussion) – Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Database, Oktober 2014., Bild-frei, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=8585703

 

Ausgeglichener Haushalt ist nur von kurzer Dauer

Seit 1962 kam es mit Ausnahme von 1989 in jedem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung des Bundes nur von 1950 bis 1961 war in acht Jahren eine Nettotilgung der Bundesschuld möglich. Erstmals im Jahr 2013 sank der Schuldenstand in Deutschland und in den Jahren 2014 und 2015 waren die Haushalte erstmalig ausgeglichen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverschuldung Deutschlands) Aktuell gefährden die politischen Entwicklungen der Flüchtlingskrise die Schuldenbremse und beenden die kurze Ära der ausgeglichenen Haushalte von 2014 und 2015.

So rechnet das Bundeswirtschaftsministerium damit, dass bis 2020 mehr als 3 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden und die damit verbundenen steigenden Staatsausgaben so stark ansteigen, dass die Staatsverschuldung spätestens 2017 die Schuldenobergrenze verletzt – http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-139688869.

Berücksichtigt man zudem die impliziten Schulden, die sich erst in der Zukunft in der Staatschuldenproblematik niederschlagen werden, wird deutlich, dass trotz der aktuell scheinbar entspannten Finanzlage, die Staatsschuldenproblematik alles andere als gelöst ist.

Beispiel der Umsetzung des Grundeinkommens

Neben dem o.g. Paradigmen-Wechsel im Wirtschafts- und Sozialleben ist die rigorose Begrenzung der Nettoneuverschuldung eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung des bedingungslosen Grundeinkommens. Aufbauend auf dieser Grundlage könnte dann die ersten Beispiele der Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens folgen, wie z. B. in einem ersten Schritt jedem neugeborenen Kind und seiner Mutter, bzw. den Eltern, ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Verfügung zu stellen.

Die Höhe dieses Grundeinkommens muss so bemessen sein, dass für die grundlegenden Bedürfnisse (Wohnen, Essen, Kleidung, medizinische Versorgung) des Neugeborenen gesorgt ist. Dieses Grundeinkommen wird ohne jede Bedingung, ohne jede Auflage und mit einem extremen Minimum an Bürokratie zur Auszahlung kommen können.

Positive soziale und volkswirtschaftliche Folgen des Grundeinkommens

Es ist davon auszugehen, dass mit diesem ersten Schritt der Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens, einige der wesentlichen sozialen und volkswirtschaftlichen Probleme gelöst werden. So wird den derzeitigen Schwangerschaftsabbrüchen, die letztlich in mehr als 50% aller Fälle auf wirtschaftliche Sorgen zurückzuführen sind, entgegengetreten. Eine deutliche Reduktion der Schwangerschaftsabbrüche würde zeitgleich dem Problem des demographischen Wandels mit all seinen volkswirtschaftlichen Konsequenzen entgegenwirken.

Dieser erste Schritt des bedingungslosen Grundeinkommens beeinflusst seinerseits aber auch das Wirtschafts- und Sozialleben. Mit der (teilweisen) Abkoppelung des Einkommens von der Erwerbsarbeit, erhält die in der Gesellschaft geleistete Arbeit, die bisher nicht mit einem Arbeitslohn entlohnt wurde, eine neue Wertschätzung und eine bisher nie dagewesene Gleichberechtigung. Hierbei handelt es sich insbesondere um die in der Familie geleistete Arbeit, die Hausfrauenarbeit, die ehrenamtliche Arbeit sowie den Pflegeleistungen gegenüber Eltern und Kindern.

Durch die Entlohnung dieser Arbeiten durch das bedingungsglose Grundeinkommen werden zum einen die aktuellen und sich in Zukunft weiter zuspitzenden Probleme, wie z. B. der Pflege der zunehmend älter werdenden Bevölkerung, gelöst. Zum anderen verdeutlicht dieser erste Schritt aber auch, dass die Arbeit keineswegs ausgeht, sondern dass bisher das Arbeitssystem unzulänglich geordnet wurde.

Schwangerschaftsabbrüche.

Das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht zudem jedem Einzelnen, sich derjenigen Aufgabe bzw. Arbeit zu widmen, die seinen Zielen entspricht, um so den wirksamsten Beitrag für alle zu liefern.

Es ist davon auszugehen, dass diese positiven Effekte des bedingungslosen Grundeinkommens von der Bevölkerung entsprechend wertgeschätzt werden und somit einer Erweiterung auf zusätzliche Erwerbs- und Bevölkerungsgruppen nichts entgegensteht, sondern vielmehr äußerst positiv entgegengesehen wird.

Beispiele der Einführung des Grundeinkommens in der Schweiz, Finnland und Holland

Auch die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz, in Finnland und in Holland sind positive Beispiele dafür, dass die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens hinsichtlich der Einführung einen deutlichen Schritt nach vorne macht. So werden die Schweizer im Sommer 2016 über die Einführung des bedingunsglosen Grundeinkommens abstimmen. Die Schweizer Initiatoren des Grundeinkommens folgen dem humanistischen Modell, nachdem sie davon überzeugt sind, dass die allermeisten Menschen dennoch weiter arbeiten würden – und zwar unbeschwerter und damit produktiver als zuvor, da sie nicht mehr fürchten müssen, mit dem Job ihre Existenzgrundlage zu verlieren.

In Finnland wird das neoliberale Modell des bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert, nachdem eine geringere Summe als in der Schweiz als Grundeinkommen zugrunde gelegt wird, mit dem Ziel, dass durch dieses Grundeinkommen alle bisherigen Sozialleistungen wegfallen und damit die staatliche Sozialverwaltung radikal verschlankt wird. Im Jahr 2017 startet in Finnland das erste Experiment der Einführung des Grundeinkommens.

Im Januar 2016 startet auch in Utrecht ein erstes Pilotprojekt mit 250 Teilnehmern, mit dem vorrangigen Ziel, bürokratische Hürden und Kosten in der Sozialhilfe zu senken und zunächst einer ausgewählten Anzahl von Sozialhilfeempfängern ein Grundeinkommen zur Verfügung zu stellen. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundeinkommen-was-sich2016-in-der-schweiz-und-finnland-entscheiden-wird-a-1069076.html

Diese verschiedenen Beispiele der Einführungen des Grundeinkommens verdeutlichen, welch vielfältige Beweggründe von Kostenersparnis und damit Verhinderung eines drohenden Staatsbankrotts über Kreativitäts- und Produktivitätssteigerung, bis zur Übernahme sozialer Verantwortung mit der Realisierung des bedingungslosen Grundeinkommens verbunden sind. Die ersten Abstimmungen und Experimente zur Einführung des Grundeinkommens in der Schweiz, Finnland und Holland zeigen, dass allen Überlegungen und Abwägungen der Theorie jetzt auch endlich Taten folgen.

 

 

Das neue Steuerwesen – SBnet de Artikelverzeichnis …

www.sbnet.de/das-neuesteuerwesen/

09.01.2016 – Das neue Steuerwesen ein Gastbeitrag von Michael Blachy. Eine Veränderung des aktuellen Steuersystems ist die dritte und entscheidende …

Gesundheitskarte Sozialversicherung - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

 

 

Das neue Arbeitswesen | SBnet de Artikelverzeichnis …

www.sbnet.de/das-neuearbeitswesen/

20.11.2015 – SBnet de Artikelverzeichnis Nachrichten Pressemitteilungen. Das neue … Im neuen Arbeitswesen geht es vielmehr darum, die Mitarbeiter als …

Interessengegensätze: Unternehmenseigner - Mitarbeiter

 

Auf dem Weg zum Grundeinkommen – Michael Blachy für …

www.sbnet.de/auf-dem-weg-zum-grundeinkommen/

14.10.2015 – SBnet de Artikelverzeichnis Nachrichten Pressemitteilungen … Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens wurde bereits im Mittelalter …

Die Staatsschulden erhöhen sich jede Sekunde um 1.556 Euro Grafik aus dem Artikel - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

 

 

In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Per Mail erreichen Sie den Autor Michael Blachy unter mail@alster-liegenschaften.de.

Das neue Steuerwesen

Ein Artikel von Michael Blachy

Eine Veränderung des aktuellen Steuersystems ist die dritte und entscheidende Säule, um den Weg in das bedingungslose Grundeinkommen zu ebnen.
Es spricht viel dafür, dass es in Zukunft einmal ein bedingungsloses Grundeinkommen geben wird. Nach Ansicht von Michael Blachy ist der Zeitpunkt hierfür davon abhängig, wann in der Bevölkerung das Bewusstsein dafür geschaffen ist, dass unser gesellschaftliches System infolge der hohen und zunehmenden Staatsschulden, der geltenden Gesetzmäßigkeiten des Wirtschafts- und Soziallebens sowie des aktuellen Steuersystems keine Zukunft mehr hat. Erst wenn die Bevölkerung bei der Stimmabgabe den Politikern vermitteln würde, dass Wahlen voraussichtlich nur mit dem Wahlprogramm des bedingungslosen Grundeinkommens gewonnen werden können, entsteht die Chance, dass es realisiert wird. Denn die Schaffung der Voraussetzung des bedingungslosen Grundeinkommens, führt bei den Politikern zum Verlust von Macht und Einfluss. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die Mehrheit der Politiker die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens von sich aus aufgreifen und vorantreiben wird.

Staatsschulden und aktuelles Sozialleben erfordern Paradigmenwechsel
In den vorangegangenen Beiträgen zum Grundeinkommen wurde zum einen deutlich, dass trotz der Konsolidierungserfolge der Großen Koalition die Staatsverschuldung ins Unermessliche steigt, da die große Koalition letztlich die Kosten ihrer Politik wenig transparent auf die jüngere und zukünftige Generation verschiebt. Betrachtet man neben der Entwicklung der expliziten Schulden auch die der impliziten Schulden (also die Leistungsversprechen des Staates, deren Leistungen in der Zukunft erbracht werden, deren Ansprüche aber heute entstehen), wird die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels ganz offensichtlich. Bei den impliziten Schulden geht es dabei insbesondere um Leistungszusagen der Sozialversicherungen, vor allem der Rente.

 

Finanzen Sparen

Die Ausführungen zum aktuellen Wirtschafts- und Sozialleben zeigten, dass eine Aufhebung der (scheinbaren) Gegensätze zwischen Mitarbeiter und Unternehmenseigner die Solidarität und den Unternehmenserfolg erhöht. Die Aufhebung des Paradoxons der Interessensgegensätze zwischen Mitarbeitern und den Eigentümern eines Unternehmens schafft eine solide wirtschaftliche Basis für jeden Einzelnen, die Unternehmen und die gesamten Volkswirtschaft, und es ist damit auch eine wichtige Voraussetzung zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.

Aktuelles Steuerwesen vernichtet Volksvermögen
Die dritte Säule der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist die notwendige Veränderung des aktuellen Steuersystems.

Ein stark vereinfachtes Steuersystem stellt einen wichtigen Finanzierungsbaustein bei der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens dar. Das aktuelle Steuersystem vernichtet durch seine Komplexität geradezu Volksvermögen, wobei angenommen werden kann, dass, je größer die Anzahl der Steuern ist. um so mehr Volksvermögen vernichtet wird.

Grundsätzlich unterliegt das Steuersystem der Prämisse der Ergiebigkeit der Besteuerung, nach der die Steuererhebung effektiv sein soll, d.h. der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen stehen muss. Dass diese Prämisse keineswegs hinreichend umgesetzt wird, verdeutlicht die Betrachtung der Kosten, die bei der Erhebung der Steuern entstehen: Auch wenn infolge dieses Grundsatzes bereits einige Bagatellsteuern abgeschafft wurden, führt die Erhebung der derzeit mehr als 30 Steuerarten, unter Berücksichtigung der gut 200 Gesetze und 100.000 Verordnungen zu byzantinischen Ausmaßen und einem entsprechend erheblichen Kostenaufwand.

Eine Übersicht über die Anzahl und die Höhe der in Deutschland geltenden zahlreichen Steuern des Bundes finden Sie unter: https://www.klett.de/web/uploads/assets/24/24beb448/006121_Kap_1_5_aktualisiert.pdf Hier ist u. a. auf Seite 4 eine Spirale mit sämtlichen in Deutschland erhobenen Steuern des Bundes und der Länder abgedruckt.

Deutsches Steuerwesen ist kompliziert, intransparent und teuer
Eine Studie belegt, dass es pro Jahr allein mindestens 20 Milliarden Euro kostet, die Steuern zu erheben. http://www.welt.de/print-welt/article327916/Der-deutsche-Steuer-Dschungel.html
Arthur Laffer, US-Ökonom und Reagan-Berater, hat bereits in den achtziger Jahren festgestellt „Die Steuersprache ist heute Deutsch. Deutschland scheint herausgefunden zu haben, wie man Steuern auf alles erhebt, was da kreucht und fleucht, läuft, schwimmt, steht oder einfach nur still da sitzt.“
Obwohl allgemein bekannt ist, dass das deutsche Steuersystem, kompliziert, intransparent und teuer ist, gibt es kaum Datenmaterial zu den Ausmaßen dieses Kostenbereichs und hat entsprechend wenig Eingang in das öffentliche Bewusstsein gefunden.

Gesundheitskarte Sozialversicherung - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

Zu den erheblichen Kosten der Steuererhebung sind auch noch die Kosten der Steuerentrichtung zu addieren, die an den Umsätzen der steuerberatenden Branche abzulesen sind. So beliefen sich allein im Jahr 2013 die Umsätze der Steuerberater auf 27 Mrd. Euro und belasten die Bürger und Unternehmen dramatisch. Hinzu kommen bei dieser Kostenbetrachtung die Milliardenbeträge des Wertes des Zeitaufwands der Bürger und der Unternehmen für die Erstellung der Besteuerungsgrundlagen (wie Buchführungen, Bilanzen etc.), die zu den Steuerberaterkosten hinzuzuaddieren sind.

Vollständigkeitshalber sind entsprechend die Opportunitätskosten in Form der nicht freiwillig erbrachten Steuerleistungen zu berücksichtigen. Dazu zählen erhebliche Beträge, mit denen auf legale oder gerade noch legale Weise Steuerzahlungen vermieden werden, z.B. durch Verlagerungen ins Ausland. Schließlich sind die illegal nicht bezahlten Steuern zu berücksichtigen. Offizielle Zahlen hierzu existieren nicht. Unter Berücksichtigung der sogenannten Schattenwirtschaft werden diese auf € 350 Mrd. p.a. geschätzt. Wenn man weiß, dass der Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 € 307 Milliarden umfasst, dann muss man wahrnehmen, dass geradezu gewaltige Beträge aufgrund unseres überbordenden und komplexen Steuerrechts vernichtet werden; obgleich – wie nachstehend gezeigt wird – mehr als drei Viertel dieser Geldvernichtung durch ein vereinfachtes Steuersystem vermieden werden kann.

Lösungsansatz: die Konsumsteuer
Diese exorbitanten Kosten der Steuerverwaltung und -entrichtung sowie der Opportunuitätskosten in Form von vermeidbaren und hinterzogenen Steuerzahlungen können vermieden und somit eingespart werden, indem die derzeit rund 30 Steuerarten durch eine Steuer, die Konsumsteuer, ersetzt werden. Die Höhe der Konsumsteuer ist so zu ermitteln, dass diese Konsumsteuer den Wegfall der bisherigen vielfältigen Steuerarten, in der Form berücksichtigt, dass letztendlich das gleiche, bisherige Steueraufkommen allein von der Konsumsteuer erbracht wird. Damit steht dem Staat das gleiche Einnahmevolumen zur Verfügung bei einer deutlich günstigeren Kostensituation, so dass auf diese Weise ein Überschuss erwirtschaftet wird, der z. B. zum Abbau der exorbitanten Schulden verwendet werden kann.

 

In diesem neuen transparenten, kostengünstigen Steuersystem sind lediglich zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Unter Gerechtigkeitsaspekten sollte zumindest übergangsweise eine niedrigere Mehrwertsteuer für die Grundbedürfnisse, insbesondere der ärmeren Bevölkerungsteile, vorgesehen werden. Unter umweltpolitischen Gründen ist eine höhere Mehrwertsteuer auf jeglichen Umweltverbrauch vorzusehen, um das ökologische Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

Wenngleich die Kosten der Steuerverwaltung, -entrichtung und -vermeidung als Folge des komplexen Steuersystems exorbitant hoch sind und weiter in extrem Höhe steigen werden, wird selbst bei Bewusstsein dieses immensen und überflüssigen Kostenblocks eine Steuerumstellung in einem Zuge eher nicht zu erwarten sein. Vor diesem Hintergrund erscheint der Weg in kleinen Schritten sinnvoll, nach dem für eine Übergangszeit neben der Konsumsteuer als weitere Einnahmequelle eine Einkommensteuer bestehen bleibt.

Wobei das jetzige Einkommensteuersystem allerdings radikal zu vereinfachen ist. Etwa so wie es der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof mit einem maximalen Steuersatz von 25 % vorgeschlagen hat. Dass Steuererklärungen dramatisch vereinfacht werden können, hatte vor mehreren Jahren der CDU-Politiker Friedrich Merz nachgewiesen; wobei der Bürger seine Steuererklärungen auf einen Bierdeckel schreiben könne. Damit wäre das Steuersystem schon entscheidend verbessert, wenngleich die Vorteile des neuen einfachen Steuersystems erst dann zum Tragen kommen, wenn die Erträge der nicht mehr zeitgemäßen Einkommensteuer ebenfalls in die Konsumsteuer einbezogen würden.

Nachdem in den bisherigen Beiträgen die wesentlichen Voraussetzungen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens dargelegt wurden, geht es im folgenden, abschließenden Beitrag darum, anhand eines Beispiels den ersten Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen aufzuzeigen.

In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Per Mail erreichen Sie den Autor Michael Blachy unter mail@alster-liegenschaften.de.

Das neue Arbeitswesen

Im letzten Beitrag hat Michael Blachy verdeutlicht, dass allein die hohe Staatsverschuldung Grund genug für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Im folgenden wird dargelegt, inwieweit ein neues Arbeitswesen ein weiterer Schritt in diese Richtung ist.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen bereits seit dem Mittelalter. Auch heute wird das bedingungslose Grundeinkommen vielerorts diskutiert und aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Irland, Kanada und Deutschland kommen immer wieder gute Denkansätze und Ideen zur Umsetzung. Trotz alledem konnte sich das bedingungslose Grundeinkommen bisher nicht endgültig durchsetzen.

Im letzten Beitrag wurde verdeutlicht, dass die hohe Staatsverschuldung, insbesondere die hohen impliziten Staatsschulden, die einen enormen Schuldenberg auf die zukünftigen Generationen verlagern, einen Staatsbankrott nicht ausschließen und somit ein Paradigma-Wechsel notwendig ist – spätestens dann, wenn allen Beteiligten diese überaus kritische Situation hinreichend bekannt und bewusst wird.

In diesem Beitrag geht es darum zu verdeutlichen, wie ein neues Arbeitswesen zur Problemlösung beitragen kann.

Interessengegensätze: Unternehmenseigner – Mitarbeiter

Die heutige Arbeitsverfassung ist gekennzeichnet von einem Gegensatz der Interessen: auf der einen Seite stehen die Interessen der Kapitaleigner eines Unternehmens und auf der anderen Seite stehen die Interessen der Mitarbeiter dieses Unternehmens. Obwohl die Mitarbeiter diejenigen sind, die den Unternehmenserfolg schaffen, werden sie als Kosten betrachtet… Und Kosten verringern in der heutigen Auffassung den Unternehmenserfolg! Das ist ein Paradoxon, das sich nicht nur bilanziell darstellt, indem in der Bilanz die Gehälter als Kostenblock, in der Regel sogar als der größte Kostenblock, abgebildet und verstanden werden. Diese Betrachtungsweise zieht zudem eine große Anzahl von Problemen in der derzeitigen Auffassung vom Arbeitswesen nach sich. Zu nennen seien beispielsweise Tarifverhandlungen, einhergehend mit Streiks und zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen, z.B. im Zuge betriebsbedingter Kündigungen. Schließlich entsteht so auch die aberwitzige Situation, dass beispielsweise bei großen Aktiengesellschaften die Freistellung von Mitarbeitern (in die Arbeitslosigkeit) hohe Wertsteigerungen bei den Kursen der betreffenden Aktien auslöst.

Interessengegensätze: Unternehmenseigner - Mitarbeiter
Interessengegensätze: Unternehmenseigner – Mitarbeiter

Auflösung des Paradoxons

Diese Probleme ergeben sich aus dem scheinbaren Gegensatz der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei genauerer Betrachtungsweise wird jedoch deutlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grunde an einem Strang ziehen: Arbeitsleistungen erbringen und Einkommen beziehen bedingen sich gegenseitig. Schließlich wird das Unternehmen im Wesentlichen durch seine Mitarbeiter bestimmt und geprägt. D.h. Unternehmenseigner und Mitarbeiter verfolgen im Grunde die gleichen Ziele.

Die logische Konsequenz ist, dass dieser scheinbare aber gelebte Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelöst werden muss. Eine Maßnahme der Auflösung ist, dass der erwirtschaftete Ertrag zwischen Eignern und Mitarbeitern “angemessen” aufzuteilen ist. Der Kerngedanke des neuen Arbeitswesens läuft darauf hinaus, die Mitarbeiter in einer bestimmten Weise als „Miteigentümer“ des Unternehmens zu betrachten. Entscheidender Gedanke des neuen Arbeitswesens ist dabei, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht, wie bisher üblich, zu Lasten der bisherigen Eigentümer geschieht, wie beispielsweise eine Umverteilung der Aktienanteile zu Gunsten der Mitarbeiter und gleichzeitig zu Lasten der bisherigen Eigentümer/Aktionäre.

Im neuen Arbeitswesen geht es vielmehr darum, die Mitarbeiter als Miteigentümer zu verstehen ohne den bisherigen Eigentümern etwas wegzunehmen! Damit wird per se ein potentieller Interessenwiderspruch zwischen bisherigen und neuen Eigentümern ausgeschlossen. Erreicht wird dieses Ziel, indem den Mitarbeitern bei Einführung der neuen Arbeitsverfassung derjenige Anteil an den Erträgnissen des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird, der im vorherigen Geschäftsjahr als Kostenblock für Löhne und Gehälter angefallen ist.

Als “angemessene” Aufteilung wird also die Summe der Löhne und die Summe der Gewinne aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr herangezogen und prozentual auf das folgende Geschäftsjahr übertragen. So erhalten Mitarbeiter und Unternehmer den gleichen Anteil am erwirtschafteten Gewinn wie im Vorjahr, also den gleichen Anteil nach dem bisherigen Arbeitsrecht. Gleichzeitig wird den Mitarbeitern etwas gegeben was, sie vorher nicht hatten, ohne dass den Eigentümern etwas genommen wird. Im Zuge des neuen Arbeitswesens sollte dann in der Bilanz der Mitarbeiter-Anteil jedoch nicht als „Kostenblock“, sondern als Anteil an dem erwirtschafteten Ertrag bezeichnet werden. Der Mitarbeiter wird dann nicht mehr als Kostenverursacher, sondern als Partner wahrgenommen. Und das impliziert weitere entscheidende, positive Konsequenzen:

1. Die Mitarbeiter erhalten den auf obiger Basis errechneten Anteil an den Einnahmen, die das Unternehmen erzielt. Die Gehälter steigen und sinken dann entsprechend der Entwicklung der Unternehmenseinnahmen. Somit haben die Mitarbeiter wie die Aktionäre Chancen ihr Einkommen zu steigern, aber ggf. auch das Risiko, dass es sinken könnte.

Hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse
Hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse

2. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg führt gleichzeitig zu einer neuen Entscheidungsstruktur innerhalb des Unternehmens: hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse. Sollte sich beispielsweise die Unternehmenslage verschlechtern und Kündigungen notwendig werden, haben nach der Auffassung des neuen Arbeitswesens die Mitarbeiter die Möglichkeiten, die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen: statt der Kündigung von Mitarbeitern wird durch eine Anpassung der Aufteilung der Erträge für den Erhalt dieser Arbeitsplätze gesorgt.

Diese autonome Regelung für die Mitarbeiter führt schließlich dazu, dass auf die bisherigen Kündigungsschutzregelungen für die neustrukturierten Unternehmen verzichtet werden kann und somit z. B. belastende Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht entfallen. Die starre Aufhebung des Kündigungsschutzes gibt zudem Mitarbeitern bei Neueinstellungen neue Chancen, insbesondere denjenigen, die allein aufgrund der bisherigen Regelungen wegen zu hoher Kündigungsschutzauflagen wenig Chancen zur Neueinstellung haben.

Solidarität erhöht Unternehmenserfolg

Die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung, nach dem die Mitarbeiter als Miteigentümer und nicht als Kostenblock verstanden werden, ohne den bisherigen Eigentümern Anteile am Unternehmenserfolg zu nehmen, hebelt den Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus und fördert die Solidarität zwischen Eigentümer und Mitarbeiter.

Im Falle schlechterer Unternehmensergebnisse tragen nun die Mitarbeiter die Konsequenzen selber mit bzw. können sie beeinflussen, indem sie selbst die finanziellen Folgen mittragen, wenn sie beispielsweise die Kündigungen der Kollegen durch Widerspruch verhindern. Durch das neue Arbeitswesen werden die Interessen der Unternehmenseigner im gleichen Maße berücksichtigt wie die der Arbeitnehmer. Jeder Einzelne wird somit das Bestmögliche für das Unternehmen anstreben, um somit den Erfolg für das Unternehmen und sich selbst zu erhöhen.

Solidarität erhöht Unternehmenserfolg
Solidarität erhöht Unternehmenserfolg

Schließlich senkt dieser solidarische Gedanke auch ein großes volkswirtschaftliches Kostenpotential, allein dadurch, dass die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung Arbeitslosigkeit in Deutschland dramatisch reduzieren wird. Zudem werden Streitigkeiten und Arbeitsgerichtsprozesse weitestgehend überflüssig. Damit ist das neue Arbeitswesen letztendlich auch unter finanziellen Aspekten ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Unter Kosteneffizienzaspekten ist auch das bisherige Steuersystem zu betrachten. Im nächsten Beitrag wird kritisch beleuchtet, inwieweit das aktuelle Steuersystem allein durch die Vielzahl der Steuerarten das Volksvermögen vernichtet und somit ein verändertes Steuersystem einen weiteren Schritt Richtung bedingungsloses Grundeinkommen darstellt.

In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Den Autor erreichen Sie über Firma ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks KG, Herbert-Weichmann-Straße 67, 22085 Hamburg, oder unter der E-Mail Adresse mail@alster-liegenschaften.de.

Auf dem Weg zum Grundeinkommen

Michael Blachy vermutet, dass es irgendwann ein bedingungsloses Grundeinkommen geben wird. Die Staatsschulden, das Wirtschafts- und Sozialleben sowie das Steuersystem machen es unabdingbar. In den folgenden 4 Beiträgen legt er die Gründe dafür überzeugend dar.

Unter bedingungslosem Grundeinkommen (BGE) wird ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept verstanden, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche, vom Staat ausgezahlte, finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfermodellen meist als Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre (Wikipedia).

Erste Ideen des Grundeinkommens

Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens wurde bereits im Mittelalter diskutiert. 1517 hat Thomas More mit dem Entwurf seines gerechten Staates “Utopia” eine Versorgung der Armen durch die Gemeinschaft vorgesehen. Sein Zeitgenosse Vives hat weitergehend einen detaillierten Vorschlag für ein garantiertes Mindesteinkommen für alle vorgelegt. Diese Gedanken wurden im 19. und 20. Jahrhundert durch Persönlichkeiten wie John Stewart Mill und dem Sozialwissenschaftler Erich Fromm fortgetragen.

Der einflussreiche Wirtschaftsprofessor und Präsidentenberater Milton Friedman hat 1962 mit der sogenannten “negativen Einkommensteuer” einen Ausweg aus dem komplexen Beihilfe- und Fürsorgesystem des Staates vorgeschlagen, aufgrund dessen zumindest dem ärmeren Teil der Bevölkerung ein Einkommen aus Staatsmitteln zukommt und zwar nur von einer Stelle, dem Finanzamt. So würden die politisch veranlassten “Wahlgeschenke” der diversen Beihilfen und somit auch die politische Einflussnahme deutlich reduziert.

Dieser Ansatz sowie die weiteren Ideen aus den Niederlanden, Belgien, Irland, Kanada sowie Deutschland enthalten viele gute Gedanken und Vorschläge zur Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens.

 

Gesundheitskarte Sozialversicherung - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

Notwendigkeiten und Hindernisse zur Einführung des Grundeinkommens

Es stellt sich die Frage, welche Notwendigkeiten und Voraussetzungen, aber auch welche Hindernisse zur Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens gegeben sind.
Den optimalen Rahmen für die Einführung eines Grundeinkommens könnten die Politiker setzen. Da mit der Einführung des Grundeinkommens jedoch die diversen Sozial- und Beihilfen wegfallen, verlieren die Politiker damit an Einfluss und Macht und sind somit zumeist wenig interessiert an der Einführung des Grundeinkommens.

Es müssen also andere Notwendigkeiten bestehen und erkannt werden, die zu einem schnellen Umdenken in Richtung Grundeinkommen führen. Ein entscheidendes Kriterium ist dabei letztendlich das wirtschaftliche Hauptproblem unseres Landes, die Staatsschulden.

Explizite Staats-Schulden

Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden addierten sich 2014 auf 2,2 Billionen Euro. (Stiftung/Marktwirtschaft/Generationenbilanz). Dieser Betrag ist unvorstellbar und erschreckend zugleich. Erschreckend insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht irgendwer, sondern jeder einzelne Bürger Schuldner dieser Staatsschulden ist und dafür verantwortlich, diese zu bezahlen. Zudem werden letztlich wohl auch noch unsere Nachkommen mit einem Schuldenberg belastet werden.

Erschreckend ist diese exorbitante Staatsverschuldung auch deshalb, weil nicht abzusehen ist, dass diese Staatsverschuldung in überschaubarer Zeit abgebaut werden kann. Statt eines Abbaus der Schulden ist vielmehr kontinuierlich ein weiterer Aufbau der Staatsschulden zu verzeichnen. Von 2006 bis 2014 erhöhte sich beispielsweise der Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro auf 2,2 Billionen Euro. Fassbarer sind diese immensen Größen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Staatsschulden sich jede Sekunde um 1.556 Euro erhöhen (www.staatsschuldenuhr.de).

Die Staatsschulden erhöhen sich jede Sekunde um 1.556 Euro Grafik aus dem Artikel - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

Implizite Staats-Schulden – die Uhr tickt

Und das ist nur die halbe Wahrheit. Neben den o.g. Schulden, den sogenannten expliziten Schulden, führen die derzeitigen politischen Entscheidungen zu einer zweiten Form der Staatsverschuldung, die impliziten staatlichen Schulden. Bei den impliziten Schulden handelt es sich um Leistungsversprechen des Staates, deren Leistungen in der Zukunft erbracht werden, deren Ansprüche aber heute entstehen. Es geht dabei insbesondere um Leistungszusagen der Sozialversicherungen, vor allem der Rente. Die aktualisierte Generationenbilanz für Deutschland zeigt, dass sich die Summe der expliziten und impliziten Staatsschulden für das Basisjahr 2013 auf 6,7 Billionen Euro beläuft.

Somit sind die impliziten Staatsschulden etwa doppelt so hoch (4,5 Billionen Euro) wie die expliziten Schulden. Das Forschungszentrum Generationenverträge stellte zudem im Juli 2015 heraus, dass im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) die expliziten Schulden abnehmen (77% des BIP) während die impliziten Schulden weiter ansteigen (161% des BIP). Das bedeutet, dass die aktuellen Konsolidierungserfolge der Großen Koalition (schwarze Null) durch langfristig kostspielige Politikmaßnahmen wieder konterkariert werden. Damit verschiebt die Große Koalition die Kosten ihrer Politik wenig transparent auf die jüngere und zukünftige Generation.

Gesundheitskarte Sozialversicherung - Auf dem Weg zum Grundeinkommen - Michael Blachy

Allein diese Ausführungen zu der immensen Staatsverschuldung verdeutlichen, dass es einen Paradigmen-Wechsel geben muss, und zwar kurzfristig. In den nächsten Beiträgen wird dargelegt, wie zudem das derzeitige Wirtschafts- und Sozialleben sowie das Steuersystem einen Paradigmen-Wechsel erfordern und inwiefern das bedingungslose Grundeinkommen diese Problematik in sinnvoller Weise beeinflussen kann und wie es schließlich eingeführt werden könnte.

„Ihre Meinung ist gefragt! Den Autor erreichen Sie über Firma ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks KG, Herbert-Weichmann-Straße 67, 22085 Hamburg, oder unter der E-Mail Adresse mail@alster-liegenschaften.de.“

 

Den nächsten Beitrag von Michael Blachy „Das neue Arbeitswesen“ finden Sie hier:

http://www.sbnet.de/das-neue-arbeitswesen/